In den letzten Tagen wurden über die Förderung von Bund und Land in der Corona-Krise so viele Artikel und Meldungen verbreitet, dass sich vor allem für Soloselbständige, Freiberufler und kleine Betriebe in Schmitten die Frage stellt: Was muss ich wann tun? An wen soll ich mich jetzt konkret wenden? Und vor allem, wann kann ich starten?

Im Augenblick suchen betroffene Soloselbständige, Freiberufler und kleine Betriebe Orientierung in der Informationsflut und wollen eine eindeutig kurze Botschaft. „Natürlich ersetzt diese Empfehlung nicht die anderen Veröffentlichungen, aber in diesem Fall ist weniger mehr“, so Julia Krügers.

Wichtig sind nach Rücksprache mit dem Finanzministerium Hessen folgende Fakten: Die Antragstellung ist ab Montag, 30. März, möglich. Der Antrag auf Soforthilfe kann ausschließlich über die Online-Antragsplattform an das Regierungspräsidium Kassel gerichtet werden. Die Startseite lautet: https://rp-kassel.hessen.de. Spätestens am Montag ist hier der Link zum Antragsformular verfügbar.

„Betroffene in Schmitten können allerdings am Wochenende bereits einiges vorbereiten“, weiss Julia Krügers. Es ist günstig, je nach Gewerbe, folgende Dokumente und Informationen als Kopien bzw. Scans zusammenzustellen:
- Personalausweis vom Antragssteller
- Steuernummer
- Umsatzsteuer-ID (falls vorhanden)
- letzter, vorliegender Einkommenssteuerbescheid
- Gewerbeanmeldung
- Anmeldung zur Lohnsteuer.

Diese Dokumente sind wichtig, um eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten.

Selbstständige, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe werden mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt. Dieser Zuschuss dient der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen. Liquiditätsengpässe oder Umsatzeinbrüche, die bereits vor dem 11. März 2020 entstanden sind, sind nicht förderfähig. Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt je nach Beschäftigten in Hessen zwischen 10.000 und 30.000 Euro für drei Monate. Teilzeitkräfte und 450 Euro-Jobs werden nach einem Faktor, abhängig von den Stunden angerechnet.

Die aufgrund der Corona-Virus-Pandemie entstandene existenzbedrohliche Wirtschaftslage bzw. die Liquiditätsengpässe sind auf den amtlich vorgesehenen Online-Antragsformularen zu begründen und zu bestätigen. Dies wird eidesstattlich erfolgen und muss wahrheitsgetreu sein um Missbrauch vorzubeugen. Julia Krügers zu der Befürchtung vieler Menschen, dass jetzt vielleicht eine langatmige Bearbeitung bevorsteht. „Das soll nicht der Fall sein hat der hessische Finanzminister versichert. Das Ganze soll schnell und unbürokratisch gehandhabt werden.“

Zur Frage der Rolle der IHKs. Die zuständigen Kammern sind die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main (https://www.frankfurt-main.ihk.de/) und die Handwerkskammer Frankfurt (https://www.hwk-rhein-main.de/de). Diese sind zuständig für kostenlose Beratung und Beantwortung von Detailfragen der der Antragsteller. Sollte es dort harken, bietet Julia Krügers an, Schmittener Selbstständigen zu helfen. Hierzu kann man sie über Ihre Webseite www.julia-kruegers.de kontaktieren. Julia Krügers: „Ich kann nicht versprechen, dass ich alle Fragen beantworten kann, aber ich verspreche, dass ich mich gern um Ihre Anliegen kümmere.“

Bürgermeisterkandidatin Julia Krügers mit Tim Bahlrühs und Raphael Kantorzik von Kant-Bike in Schmitten.

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